Geben Anzeigenfirmen Adressen an Dritte weiter?
RA Seeholzer wird von einem “Anzeigenkuden” mit folgendem Sachverhalt konfrontiert. Ohne das der Kunde es wollte wird er in einer Broschüre der Werbeanzeigenfirma aus Mönchengladbach benannt.
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RA Seeholzer wird von einem “Anzeigenkuden” mit folgendem Sachverhalt konfrontiert. Ohne das der Kunde es wollte wird er in einer Broschüre der Werbeanzeigenfirma aus Mönchengladbach benannt.
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… und beauftragt, wenn wundert es noch, die Fa. AktivaInkasso. Diese englische Anzeigenfirma arbeitet auch mit einem Unternehmen aus Bad Kreuznach zusammen, welches die Verteilung der Werbebroschüre übernimmt. Bad Kreuznach scheint ein gutes Pflaster für solche Firmen zu sein.
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Die Mandantschaft übermittelt RA Seeholzer Unterlagen. Eine Anzeigen Fa. aus CH-6300 Zug fordert von der Mandatin 255,55 Euro. Die Postanschrift hat die Fa. in Frankfurt am Main.
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… hat ein Inkassobüro aus 55590 Meisenheim (Raum Bad Kreuznach) mit dem schönen Namen “AktivaInkasso” beauftragt.
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Eine Anzeigenfirma (Kanto Media) aus der Schweiz mit Postanschrift in Frankfurt hat vor dem AG Eilenburg einen Prozeß verloren.
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Vergütungsanspruch gegen den Mandanten.
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Am 11.03.2009 erhielt Rechtsanwalt Seeholzer einen Anruf. Ein Mitarbeiter der Firma KWH aus Hamburg stellte sich freundlich vor und beschrieb sein Anliegen.
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Die Fa. In Print in UK teilt dem RA Seeholzer am 29.01.2009 mit, daß für die Abwicklung in Deutschland