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Die Fa. Weinert, 47559 Kranenburg machte gegenüber einem Mandat des RA Seeholzer eine Forderung aus einem Eintrag in das Internetverzeichnis unter branchenverzeichnis24.de in Höhe von € 428,40 geltend. Mit Schreiben vom 04.12.2009 wandte sich die Mandantschaft an RA Seeholzer und bat um Hilfe.
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Eun Unternehmen aus dem PLZ Gebiet 2xxxx nahm mit RA Seeholzer wegen WVM Kontakt auf. Man sei auf deren Anzeigenauftrag reingefallen.
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Die Anzeigenfirma VWK Winterthur AG, vormals mit Sitz in Winterthur, Schweiz ist nach St. Gallen umgezogen.
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Die Firma KWH aus Hamburg, vertreten durch die Gesellschafter Achim und Ralf Kufner, Kieler Str. 99, 22769 Hamburg hat erneut vor dem Amtsgericht Hamburg Altona eine Schlappe hinnehmen müssen.
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Nachdem die Fa. Novachannel, Schweiz ihre Forderungen vorgeblich an die Fa. United lda aus Portugal abgetreten hatte und die Fa. United versuchte, die Forderungen beizutreiben, wird jetzt unter der side temdi.com ein medizinisches Verzeichnis betrieben. Laut Internet Impressum stehen hinter side temdi.com die Damen und Herren der Fa. UNITED Directorios, Lda, Portugal.
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Mit Schreiben vom 10.11.2009 hatte RA Seeholzer eine Erklärung seines Mandanten gegenüber City Verlag angefochten. Nach dem BGB wirkt diese Anfechtungserklärung zurück auf den Zeitpunkt, an dem die urspüngliche Willenserklärung abgegeben worden ist.
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Ein Mandant legt RA Seeholzer ein Formular (Stand: Oktober 2009) der Fa. ProMa Pro Marketing International LLC, Postanschrift: Hamburger Strasse 148, Postfach 330, 22083 Hamburg zur Überprüfung vor.
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…, obwohl bereits mit anwaltlichen Schreiben vom 23.10.2009 sowie mit einer Klage vom 12.11.2009 der Forderung entgegengetreten wurde.
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Manche Adressbuchfirmen nutzen keine Formulare mehr, um einen Vertrag zu begründen, sondern setzen auf das Telefon.
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Ein Unternehmer aus dem süddeutschen Raum, hatte sich mit der Firma DAD, Hamburg eingelassen und bekam eine Rechnung.