Gelbes Branchenbuch mit (neuem) Formular 2010
Die Fa. GBB Ltd. mit Sitz in Island wirbt mit einem Formular für eine Eintragung im Internetadressbuch gelbesbranchenbuch.com.
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Die Fa. GBB Ltd. mit Sitz in Island wirbt mit einem Formular für eine Eintragung im Internetadressbuch gelbesbranchenbuch.com.
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Obwohl RA Seeholzer im Mai 2009 eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie eine fristlose Kündigung eines möglichen Vertrages erklärt hatte, mahnt die Fa. United Lda. für den Eintrag in med1web.com weiter und weiter.
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…, obwohl das AG Mönchengladbach-Rheydt (23 C 694/09) mit Versäumnisurteil vom 09.02.2010 festgestellt hat, das ein Anspruch nicht besteht.
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Die Firma Deutscher Adressdienst (DAD), Hamburg war vor dem AG Wismar (12 C 380/08) in einem Rechtsstreit unterlegen. RA Gebser, Berlin vertrat die Klägerin in diesem Verfahren.
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Die Firma GEV Gewerbeeintrag und Veröffentlichungen Ltd. mit Sitz in Salzburg lässt einem Mandanten von RA Seeholzer, ein Formular zukommen. Dieses wurde dem RA Seeholzer zur Prüfung überreicht.
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Obwohl vor dem AG Hamburg Mitte (35A 299/09) eine negative Feststellungsklage über die Ansprüche aus einem Insertionsvertrag anhängig ist und der Rechtsstreit noch nicht beendet ist, fordert Yellow Page über die Fa. Marketing Administration Ltd, mit Sitz in Manchester die Klägerin mit Schreiben vom 10.03.2010 weiter zur Zahlung auf.
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In einem Fall um die Fa. DAD nahmen die Mandanten Kontakt mit RA Seeholzer auf. Man war auf das Formular der DAD “reingefallen”.
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Dem RA Seeholzer wurde gedroht. Einige Firmen, über die auf der Seite www.anzeigenfalle.de berichtet wird, “schmeckt” es nicht, dort genannt zu werden.
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Firmen wie Yellow Publishing Ltd., Manchester wie auch Expo Guide, Mexico haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) sog. ausländische Gerichtsstandsvereinbarungen eingebaut. So heisst es im Formular von Yellowe Publishing aus Januar 2010: ” … Dieser Vertrag untersteht dem englischen Recht und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Manchester. … “ Bei Expo Guide [...]
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Die Fa. WVM Werbeverlag GmbH hat in einem weiteren Prozeß verloren. Die Fa. WVM wurde auf Rückzahlung in Anspruch genommen.