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Die Anzeigenfirma Forum Verlag GmbH, Wiesbaden gehört ebenfalls zu den Firmen, die gerne die Korrespondenzadresse des RA Seeholzer ignoriert, obwohl höflich darum gebeten wurde, die Korrespsondenz nur über den Anwalt zu führen.
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RA Seeholzer betreut eines von mehreren Mandanten gegen die Fa. expo guide mit Sitz in Mexiko. Bereits mit Schreiben vom 14.04.2010 machte er die Fa. expo guide darauf aufmerksam, dass das Vertragsverhältnis nicht wirksam sei etc.
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In einem Rechtsstreit vor dem AG Hamburg ging es ua. darum, ob die im Formular der Fa. TVV Televerzeichnis GmbH aufgenommene Klausel: ” Ist der Auftraggeber gem § 14 BGB Unternehmer, gilt der Vertrag für 5 Jahre, …” wirksam vereinbart wurde oder nicht. Das AG Hamburg neigt der Auffassung zu, dass die Klausel mittels AGB’s [...]
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… in einem Rechtsstreit vor dem AG Oldenburg in Holstein.
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Eine Firma aus Olpe berichtet RA Seeholzer über das Geschäftsgebaren der Fa. Media Verlag Limited. Dazu die Mitarbeiterin der Fa.
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Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein hatte mit Entscheidung vom 02.03.2010 (25 C 545/09) gegen Frau Winter entschieden. Zuvor hatte das AG Bingen (31 C 285/08) am 07.05.2009 ein Versäumnisurteil gegen Frau Winter erlassen.
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Das Amtsgericht Hamburg Barmbek (822 C 415/09; 822 C 420/09) hat mit zwei sehr ausführlichen Entscheidungen zu dem Geschäftsgebaren der Fa. DAD Stellung genommen. Das Amtsgericht spricht deutliche Worte.
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Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein meint es nicht gut mit Frau Christina Winter und ihrer Firma Direktmarketing. Am 30. März 2010 wurde Frau Winter (erneut) verurteilt, einen bereits vereinahmten Betrag aus einem Anzeigengeschäft an den Kunden zurück zu zahlen.