Anzeigenfalle - Das Weblog von RA Seeholzer

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Hier finden Sie weitere Urteile etc., die von Interesse sein können.

Zum Gerichtsstand mit Auslandsbezug

 Im Fall eines Betruges (gem. § 263 StGB) kann gem. Artikel 5 Nr.1, 3 EuGVVO auch an dem Gericht geklagt werden, wo die Vermögenminderung (der Schaden) eingetreten ist.
(AG Mannheim, B. v. 31.03.2010 6 C 340/09)

Wird im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage von dem Kläger eine Rechtsgutsverletzung gem. §§ 823, 826, 831 BGB behauptet und substanttiert vorgetragen, dann ergibt sich nach § 32 ZPO ein Gerichtsstand an dem Ort, wo die unerlaubt Handlung begangen wurde. 
(BGH, U. v. 29.06.2010 VI ZR 122/09)

Kein Anerkenntnis durch Zahlung

 Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 – VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).
(BGH, Urteil vom 11. November 2008 – VIII ZR 265/07 – LG Bonn)

Kein Unterlassungsanspruch bei “kritischen” Äußerungen im internet

Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 I BGB i.V.m. § 186 StGB gegen im Internet veröffentlichete Äusserungen besteht nicht, wenn zulässige Tatsachenbehauptungen mit einer zulässigen Meinungsäußerung verbunden werden. Dabei ist die Äußerung im Gesamtkonzept der Darstellung zu betrachten. Eine Äußerung darf nicht aus dem Kontext des Artikels heraus und isoliert betrachtet werden (vgl. BGH in NJW 1997, 2513).
(LG Köln U. v. 30.06.2010; 28 O 41/09; erstritten von RA Hardt)

Äussert sich ein Anwalt auf der Kanzleihomepage über “abmahnende Anwälte” kritisch, dann besteht nicht zwingend ein Unterlassungsanspruch der Anwälte, die sich angegriffen fühlen. Äusserungen eines Anwalts auf der Kanzleihomepage sind im Hinblick auf Art.5 I GG sowie § 43b BRAO auszulegen.
(OLG Köln, U. v. 08.10.2010; 6 U 88/10)