Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Mai

18

Anzeigenfirma aus Mönchengladbach hat es schwer

Von admin

Die Fa. WVM Werbeverlag GmbH aus Mönchengladbach hat es im Moment sehr schwer, sich vor dem für sie örtlich zuständigen Gericht durchzusetzen. Zunehmend wird die Fa. WVM vom AG Mönchengladbach-Rheydt verurteilt, bereits gezahltes Geld den Kunden zurückzuzahlen.

Dabei ist die Begründung des AG Mönchengladbach-Rheydt nicht immer einheitlich, kommt aber immer zu dem Ergebnis, der Fa. WVM stehe kein Geld zu.

Mit Urteil vom 19.03.2009 ( 10 C 604/08) gibt das Gericht einer Rückzahlungsklage statt, weil Erfüllung bisher nicht eingetreten bzw. nachgewiesen.
Mit Urteil vom 30.04.2009 (20 C 542/08) wird dem (Rück-) Zahlungsanspruch des Kunden stattgegeben, weil dieser, nach Auffassung des Gerichts, wirksam vom Vertrag zurückgetreten sei.

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