Adressbuchfirmen…da tummeln sich noch andere…
Im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat gegen Temdi, werden RA Seeholzer weitere Formulare zugesandt.
Sep
8
Im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat gegen Temdi, werden RA Seeholzer weitere Formulare zugesandt.
Sep
7
Vor der Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf wurde bereits gewarnt (vgl. Artikel vom 02.09.2010). Nun liegt dem RA Seeholzer ein Fall vor, indem diese Fa., nachdem die mögliche Kundin sich gegen das Vertragsverhältnis zur Wehr gesetzt, von den urspünglich verlangten € 569,06 “abgeht”.
Sep
2
Die Polizei in Lübeck hat am 30.08.2010 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin wird vor der Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf gewarnt.
Aug
27
RA Seeholzer betreut einige Mandante gegen die Fa. Expo Guide, Mexiko. Offensichtlich hat diese Fa. ihren tatsächlichen Geschäftssitz verlegt.
Aug
25
RA Seeholzer wird von seinen Mandanten immer wieder vorgehalten, dass die Art und Weise, wie Adressbuchfirmen zu ihren Aufträgen kämen, betrügerisch sei.
Aug
20
Die Fa. United Lda. mit Sitz in Portugal bewirbt mit bestimmten Formularen ihre Internetplattform med1web.com. Dabei werden Ärzte angeschrieben und aufgefordert ein Daten-Formular Ärzte Therapeuten Verzeichnis zu korregieren und zu unterschreiben.
Aug
18
Frau RAin Wlodarczyk-Zimmy, Bremen teilte dem RA Seeholzer heute mit, dass sie eine Reihe von polnischen Mandanten gegen die Fa. DAD, Hamburg vertritt.
Aug
10
RA Seeholzer sind Unterlagen der Fa. KdG Verlag und der Fa. Gesellschaft für Dienstleistung & Verkauf Ltd. (Klickphone) zur Prüfung vorgelegt worden. Dabei fällt auf, dass die AGB’s dieser beiden Firmen fast wortgleich sind.
Aug
4
Die Fa. Deutscher Adressdienst, Hamburg (DAD) hat die Berufung gegen das Urteil des AG Heilbronn vom 16.04.2010 (14 C 3861/09) zurückgenommen. Damit ist das Urteil des AG Heilbronn rechtskräftig geworden.
Jul
3
Die Fa. DAD, Deutscher Adressdienst GmbH, Hamburg hat gegen ein Urteil des AG Heilbronn (14 C 3861/09) Berufung zum LG Heilbronn eingelegt. Das AG Heilbronn hatte die Zahlungsklage gegen die Madt. des RA Seeholzer abgewiesen.