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	<title>anzeigen-recht.de &#187; Adressbuch</title>
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	<description>Anzeigen- und Adressbuchfirmen sowie ihre Arbeitsmethoden.</description>
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		<title>So was ist erfreulich&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 10:59:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer aussergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Branchenbuch Firma erhielt RA Seeholzer heute eine Postkarte, mit folgendem Inhalt: Zitat: &#8221; Sehr geehrter Herr Seeholzer, jetzt ist es offenbar &#252;berstanden mit den Bel&#228;stigungen durch die Fa. &#8230;. Eine Erfahrung die man nicht alle Tage machen m&#246;chte. F&#252;r Ihre engagierte und professionelle Unterst&#252;tzung in dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer aussergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Branchenbuch Firma erhielt RA Seeholzer heute eine Postkarte, mit folgendem Inhalt:</p>
<p>Zitat: &#8221; Sehr geehrter Herr Seeholzer, jetzt ist es offenbar &#252;berstanden mit den Bel&#228;stigungen durch die Fa. &#8230;. Eine Erfahrung die man nicht alle Tage machen m&#246;chte. F&#252;r Ihre engagierte und professionelle Unterst&#252;tzung in dieser &#8220;Causa&#8221; m&#246;chte ich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. &#8230; Ihr&#8230;.&#8221; Zitat Ende</p>
<p>Jeder Rechtsanwalt freut sich dar&#252;ber, wenn seine Arbeit so gew&#252;rdigt wird.</p>
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		<title>Und nun meldet sich eine Inkasso-Firma&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[RA Seeholzer vertritt einige Mandanten gegen die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd., mit vorgeblichen Sitz in Istanbul, T&#252;rkei. Schreiben an diese Firma kommen als unzustellbar zur&#252;ck, die Adresse stimmt nicht. &#160; Vorgeblich soll es um eine Forderung aus einem Werbeinsertionsvertrag f&#252;r das Auskunftsverzeichnis unter www.branchenauskunft -24.com gehen. Zur Forderungsabwicklung/Debitorenverwaltung hatte sich die Fa. DeMa Debitoren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RA Seeholzer vertritt einige Mandanten gegen die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd., mit vorgeblichen Sitz in Istanbul, T&#252;rkei. Schreiben an diese Firma kommen als unzustellbar zur&#252;ck, die Adresse stimmt nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgeblich soll es um eine Forderung aus einem Werbeinsertionsvertrag f&#252;r das Auskunftsverzeichnis unter <a href="http://www.branchenauskunft">www.branchenauskunft</a> -24.com gehen.</p>
<p>Zur Forderungsabwicklung/Debitorenverwaltung hatte sich die Fa. DeMa Debitoren Management GmbH &amp; C. KG mit Sitz in Neustatdt gemeldet und Zahlung im Auftrag der Fa. Medya verlangt. <span id="more-2390"></span></p>
<p>Diese Forderung  wurde gegen&#252;ber der Fa. Medya sowie DeMa als unberechtigt zur&#252;ckgewiesen.</p>
<p>Nun schaltet die Fa. DeMa ein Inkassob&#252;ro FHG Inkasso GmbH, mit Sitz in Duchroth ein. Diese fordert nun den Betrag ein, den DeMa (vorgeblich) im Auftrag von Medya in Rechnung gestellt hatte. Neben der urspr&#252;nglichen Hauptforderung kommen nun Inkasso-Geb&#252;hren, Portkosten Zinsen und Mahngeb&#252;hren des Auftaggebers hinzu.</p>
<p>Das Aufforderungsschreiben ging selbstverst&#228;ndlich nicht an den eingeschalteten Anwalt, sondern direkt an die Mandantschaft.</p>
<p>Nach Auffassung von RA Seeholzer dient die oben beschriebene Vorgehensweise lediglich dem Zweck der Einsch&#252;chterung. Dem &#8220;Kunden&#8221; soll das Gef&#252;hl vermittelt werden, dass er zahlen m&#252;sse. Man kann nur dringend dazu raten, bevor man auf solche Aufforderungsschreiben reagiert, pr&#252;fen zu lassen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Keine Zustellung bei Medya Tanitim Tic m&#246;glich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 17:18:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zustellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Adressbuchfirma Medya Tantitim Tic Ltd., mit Sitz in 34733 Istanbul war schon Gegenstand der hiesigen Berichtserstattung. RA Seeholter vertritt mehrere Mandate gegen diese Firma. Diese hat aber offensichlich an dem selbst von ihr benannten Sitz keine zustellf&#228;hige Adresse. Die mit int. Einschreiben/R&#252;ckschein an die benannte Adresse kommen zur&#252;ck, mit dem Hinweis, die Adresse w&#228;re [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Adressbuchfirma Medya Tantitim Tic Ltd., mit Sitz in 34733 Istanbul war schon Gegenstand der hiesigen Berichtserstattung.</p>
<p>RA Seeholter vertritt mehrere Mandate gegen diese Firma.</p>
<p>Diese hat aber offensichlich an dem selbst von ihr benannten Sitz keine zustellf&#228;hige Adresse. Die mit int. Einschreiben/R&#252;ckschein an die benannte Adresse kommen zur&#252;ck, mit dem Hinweis, die Adresse w&#228;re falsch.</p>
<p>Nun, nach Auffassung von RA Seeholzer muss sich ein Unternehmen dann so stellen lassen als w&#228;ren die Schreiben zugegangen. Denn wer im gesch&#228;ftlichen Verkehr nicht daf&#252;r Sorge tr&#228;gt, dass ihn Post auch aus dem Ausland erreicht, darf nicht besser gestellt werden als die Unternehmen, an die (auch wenn sie ihren vorgeblichen Sitz im Ausland haben so wie Expo Guide in Mexiko oder United lda. in Portugal) zugestellt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die von der Medya beauftragte Debitorn-Firma DeMa mit Sitz in Neustadt/Aisch lehnt Zustellungen in Form von Willenserkl&#228;rungen, Klagen etc. ab unter Hinweis darauf, man sei lediglich f&#252;r die Forderungsabwicklung zust&#228;ndig, weist aber darauf hin, das daher s&#228;mtlicher Schriftwechsel nur noch &#252;ber sie (=DeMa) zu f&#252;hren ist.</p>
<p>Ja, was denn nu?</p>
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		<title>&#8220;Anzeigenfirma&#8221; aus Hamburg Altona unterliegt erneut&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/anzeigenfirma-aus-hamburg-altona-unterliegt-erneut-15-12-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 16:00:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[versäumnisurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte f&#252;r die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt. Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts, hat die Fa. KWH nicht darlegen k&#246;nnen, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte f&#252;r die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt.</p>
<p>Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen.<span id="more-2370"></span></p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, hat die Fa. KWH nicht darlegen k&#246;nnen, den m&#246;glicherweise wirksamen Vertrag odrnungsgem&#228;&#223;, d.h. vollst&#228;ndig erf&#252;llt zu haben. Weder waren die Druckobjekte an den richtigen Stellen noch in ausreichender Menge verteilt worden. Eine Verg&#252;tung stand somit der KWH nach § 641 BGB nicht zu.</p>
<p>Deshalb konnte die Beklagte sich auf die Einrede der Nichterf&#252;llung berufen und damit vom Vertrag insgesamt zur&#252;cktreten. Da die Kl&#228;gerin im Rechtsstreit lediglich &#8220;untaugliche Ausf&#252;hrungen&#8221; zur Verteilung machte, und mehr als 1 Jahr verstrichen war, war eine Nacherf&#252;llung nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p>Auch das AG Hamburg Altona hat einer kombinierten Leistungs- und neg. Feststellungsklage gegen KWH, Hamburg stattgegeben (VU v. 22.11.2011 314b C 343/11). Zwar nur im Wege des Vers&#228;umnisurteils, weil seitens der Beklagten niemand erschien, jedoch war die Klage nach Ansicht des Gerichts schl&#252;ssig, so dass ein Vers&#228;umnisurteil erlassen werden konnte (§ 331 II ZPO; vgl. Z&#246;ller, ZPO, 29. Auflage, § 331 Rd.4, vor § 253 Rd.5).</p>
<p>Diese beiden Urteile zeigen erneut, dass man sehr genau pr&#252;fen sollte, ob man sich nicht doch gegen unberechtigte Forderungen wehrt. Viele Kunden f&#252;rchten solche Auseinandersetzungen und das Prozessrisiko. Nach Ansicht von RA Seeholzer zu Unrecht, wie diese beiden Urteile best&#228;tigen.</p>
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		</item>
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		<title>United lda. &#8230; und wieder ein Vers&#228;umnisurteil</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/u-lda-und-wieder-ein-versaumnisurte-13-12-2011.html</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[versäumnisurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Diesmal war das AG Hamburg Altona schneller. Nachdem am 14.07.2011 eine negative Festellungsllage bei dem o.g. Gericht eingereicht worden war, wurde die Zustellung vom Gericht am 04.10.2011 vom Gericht nach Portigal veranlasst. Der Fa. United lda. wurde daraufhin die Klage am 12.10.2011 zugestellt. Erst mit Schreiben vom 29.11.2011 reagierte United lda. und machte einen Vergleichsvorschlag. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diesmal war das AG Hamburg Altona schneller. <span id="more-2364"></span></p>
<p>Nachdem am 14.07.2011 eine negative Festellungsllage bei dem o.g. Gericht eingereicht worden war, wurde die Zustellung vom Gericht am 04.10.2011 vom Gericht nach Portigal veranlasst.</p>
<p>Der Fa. United lda. wurde daraufhin die Klage am 12.10.2011 zugestellt.</p>
<p>Erst mit Schreiben vom 29.11.2011 reagierte United lda. und machte einen Vergleichsvorschlag.</p>
<p>Die Vergleichsverhandlungen wurden dann durch ein Vers&#228;umnisurteil des AG Hamburg Altona vom 07.12.2011 (314b C 368/11) &#8220;&#252;berholt&#8221;.</p>
<p>Zumal United nach Zustellung der Klage, keine formale Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat.</p>
<p>Offensichtlich war auch das AG Hamburg Altona, bei Unterstellung des Vortrages des Kl&#228;gers bzw. der Kl&#228;gerin, dass der Vertrag nicht wirksam ist bzw. eine Anfechtung nach §§ 123, 124 BGB durchgriff.</p>
<p>Zur Klarstellung, ein &#8220;echtes&#8221; Vers&#228;umnisurteil darf ein Gericht nur dann erlassen, wenn a) S&#228;umnis vorliegt und b) die Klage schl&#252;ssig ist. Wenn der Tatsachenvortrag des Kl&#228;gers, sein Richtigkeit unterstellt, geeignet ist, den Klagantrag sachlich zu rechfertigen (vgl. Z&#246;ller, ZPO, 29. Auflage, vor § 253 Rd. 23).</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>United lda. unterliegt erneut&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/u-lda-unterliegt-erneut-24-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 12:00:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[united lda.]]></category>
		<category><![CDATA[versäminsurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11)  hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gef&#228;llt. Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussvers&#228;umnisrteil am 17.11.2011  entschieden: 1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Anspr&#252;che auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Kl&#228;gerin hat. Die Beklagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11)  hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gef&#228;llt.</p>
<p>Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussvers&#228;umnisrteil am 17.11.2011  entschieden: <span id="more-2352"></span></p>
<blockquote><p>1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Anspr&#252;che auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Kl&#228;gerin hat.</p></blockquote>
<p>Die Beklagte hatte n&#228;mlich erkl&#228;rt, sie habe den Vorgang bereits intern, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Pr&#228;judiz, bereits am 14.02.2011 storniert&#8230;.Insofern teilen wir weiter mit, da&#223; unser Verlagshaus keine weiteren Anspr&#252;che geltend machen wird, &#8230;.</p>
<p>Nur dar&#252;ber hatte die Beklagte weder die Kl&#228;gerin noch ihren Anwalt, vor Erhebung der negativen Feststellungsklage  informiert.</p>
<blockquote><p>2. Die Beklagte wird aufgrund der nicht angezeigten Verteidigungsabsicht (S&#228;umnisentscheidung) verurteilt, an die Kl&#228;gerin au&#223;ergerichtliche Anwaltskosten in H&#246;he von € 265,70 zu erstatten.</p>
<p>3. Die Beklagte tr&#228;gt die Kosten des Rechtsstreits.</p></blockquote>
<p>Ob die Fa. United sich die Entscheidung des AG so vorgestellt bzw. gew&#252;nscht hat&#8230;?</p>
<p>Zumindest ist die Entschediung in der Sache konsequent. Denn wer keine Verteidigunsgbereitschaft anzeigt und erkl&#228;rt, er mache keine Anspr&#252;che mehr geltend, muss wohl mit einer solchen Entscheidung rechnen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Adressbuchfirma aus Portugal kassiert Urteil</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/u-lda-adressbuchfirma-aus-portugal-kassiert-urteil-19-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Nov 2011 08:00:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ag münchen]]></category>
		<category><![CDATA[united lda.]]></category>
		<category><![CDATA[versäumnisurtei]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen die  Fa. United lda, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist  vor dem AG M&#252;nchen (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Vers&#228;umnisurteil ergangen. RA Seeholzer hatte vor dem AG M&#252;nchen gegen United lda. eine negative Feststellungsklage anh&#228;ngig gemacht. Das AG M&#252;nchen hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen die  <strong>Fa. United lda</strong>, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist  vor dem AG M&#252;nchen (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Vers&#228;umnisurteil ergangen. <span id="more-2341"></span></p>
<p>RA Seeholzer hatte vor dem AG M&#252;nchen gegen <strong>United lda</strong>. eine negative Feststellungsklage anh&#228;ngig gemacht. Das AG M&#252;nchen hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit Vfg. vom 12.09.2011 aufgegeben, binnen einer Notfrist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen.</p>
<p>Dies hat die Fa. United lda. vers&#228;umt. Zwar hatte diese mit Schreiben vom 04.11.2011 angezeigt sich verteidigen zu wollen, doch das Schreiben ging erst am 06.11.2011 in M&#252;nchen ein.</p>
<p>Es war versp&#228;tet. Denn gem. § 276 I ZPO ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach Zustellung der Klage anzuzeigen. Konsequenterweise hat das Gericht dann, ein Vers&#228;umnisurteil erlassen.</p>
<p>Das Gericht f&#252;hrt in seinen Entscheidungsgr&#252;nden dazu aus:</p>
<blockquote><p>Die Beklagte war antragsgem&#228;&#223; zu verurteilen, weil die Klage <span style="text-decoration: underline;">zul&#228;ssig</span> und <span style="text-decoration: underline;">schl&#252;ssig</span> ist und die Beklagte innerhalb der Notfrist keine Verteidgungsanzeige bei Gericht vorgelegt hat, § 331 III ZPO.</p></blockquote>
<p>Das Vers&#228;umnisurteil ist noch nicht rechtskr&#228;ftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Beklagte nun reagieren wird. In der Sache hat das AG M&#252;nchen deutlich gemacht, wie es den vorgetragenen Sachverhalt rechtlich gew&#252;rdigt hat und warum sollte das AG M&#252;nchen seine Meinung bzw. Rechtsansicht &#228;ndern?</p>
<p>Das Urteil zeigt, dass man sich gegen solche Firmen wie United lda. und deren Gesch&#228;ftsmodell zur Wehr setzen kann und auch sollte. Auch, wenn diese Firmen &#8220;scheinbar&#8221; ihren Sitz im Ausland haben, kann man mit einer erhobenen neg. Feststellungsklage in Deutschland eine m&#246;gliche Sperrwirkung f&#252;r eine Leistungsklage aus dem Ausland bewirken.</p>
<p>Wer also ganz sicher gehen will, sollte, nach Auffasssung von RA Seeholzer, die Pr&#252;fung der Erhebung einer negativen Feststellungsklage ernsthaft in Erw&#228;gung ziehen.</p>
<p>Wir werden weiter berichten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Und alle Jahre wieder&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/und-alle-jahre-wieder-18-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 13:04:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; verschickt die GWE -Wirtschaftsinformations GmbH, D&#252;sseldorf ihre Formulare f&#252;r einen Eintrag unter gewerbe-auskunft-zentrale.de. Mit Schreiben vom 08.11.2011 erhielt die Mandantschaft von RA Seeholzer ein solches Formular. Darin waren bereits Name der Fa., die Adresse und eine veraltete Tel. Nr. eingetragen. Nach wie vor kann  auch dies hier vorliegenden Formular einen &#8220;amtlichen&#8221; Charakter vermitteln. Graues Papier, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; verschickt die <strong>GWE -Wirtschaftsinformations GmbH</strong>, D&#252;sseldorf ihre Formulare f&#252;r einen Eintrag unter<strong> gewerbe-auskunft-zentrale.de</strong>.</p>
<p>Mit Schreiben vom 08.11.2011 erhielt die Mandantschaft von RA Seeholzer ein solches Formular. Darin waren bereits Name der Fa., die Adresse und eine veraltete Tel. Nr. eingetragen.</p>
<p>Nach wie vor kann  auch dies hier vorliegenden Formular einen &#8220;amtlichen&#8221; Charakter vermitteln. Graues Papier, wie es viele Beh&#246;rden, wohl aus Umweltschutzgr&#252;nden, nutzen, im Fettdruck Gewerbeauskunfts-Zentrale.de, Bar-Codestreifen k&#246;nnen dem Empf&#228;nger den Eindruck vermitteln, hier kommt was &#8220;amtliches&#8221;.</p>
<p>Erst im letzen Textblock rechts erfolgt folgender Hinweis&#8230;</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230;Es besteht bisher keinerlei Gesch&#228;ftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag f&#252;r zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten die umseitig allgemeinen Gesch&#228;ftsbeziehungen, &#8230;. &#8220;</p></blockquote>
<p>Auch die AGB&#8217;s sind spannend zu lesen.</p>
<p>Ziff. 7 Danach beh&#228;lt sich die GWE vor, die Internetadresse des Portals zu &#228;ndern. Ebenso die Ver&#228;u&#223;erung einzelner Vertr&#228;ge. Dieser Abtretung stimmt der Auftraggeber bereits jetzt zu.</p>
<p>Im Klartext, was ich jetzt f&#252;r gewerbeauskunft-zentrale in Auftrag gebe, kann sp&#228;ter unter einer ganz anderes Domain stehen.</p>
<p>Und es kann theoretisch jemand ganz anderes als die GWE GmbH als Vertragspartner auftreten.</p>
<p>Auch ist es fraglich, ob die Nutzung dieses Formulars nicht gegen das Urteil des Landgericht D&#252;sseldorf vom 15.04.2011 gegen die GWE (38 O 148/10) spricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskr&#228;ftig geworden.</p>
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		<title>Das verdient eine Erw&#228;hnung!</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 12:01:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Debitoren]]></category>
		<category><![CDATA[istannbul. dema]]></category>
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		<category><![CDATA[meyda]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd. mit Sitz in Istanbul wurde hier bereits berichtet. Diese arbeitet mit einem &#8220;Offerten-Formular&#8221; f&#252;r branchenauskunft-24.com. Zur Beitreibung der Forderung schaltet Meyda die DeMa Debitoren Management GmbH &#38; Co.KG mit Sitz in Neustadt/Aisch ein. Nachdem RA Seeholzer mit Schreiben gegen&#252;ber Medya also auch DeMa eine entsprechende Anfechtungserkl&#228;rung etc. abgegeben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber die Fa. <strong>Medya Tanitim Tic Ltd</strong>. mit Sitz in Istanbul wurde hier bereits berichtet. Diese arbeitet mit einem &#8220;Offerten-Formular&#8221; f&#252;r branchenauskunft-24.com.</p>
<p>Zur Beitreibung der Forderung schaltet Meyda die <strong>DeMa Debitoren Management GmbH &amp; Co.KG </strong>mit Sitz in Neustadt/Aisch ein. <span id="more-2315"></span></p>
<p>Nachdem RA Seeholzer mit Schreiben gegen&#252;ber<strong> Medya </strong>also auch <strong>DeMa</strong> eine entsprechende Anfechtungserkl&#228;rung etc. abgegeben hat, reagiert die Fa. <strong>DeMa</strong> mit Schreiben vom 08.11.2011 prompt.</p>
<p>Auf &#252;ber 4 Seiten (!), eng und klein beschrieben,  werden u.a. Rechtsausf&#252;hrungen dazu gemacht, wieso Einwendungen etc. gegen das vorgebliche Vertragsverh&#228;ltnis unzutreffend sind.</p>
<p>Dazu werden mehrere Urteile des BGH zitiert und der Versuch unternommen, davon zu &#252;berzeugen, dass die von RA Seeholzer vertretende Rechtsansicht unzutreffend ist.</p>
<p>Es ist aus Sicht des RA Seeholzer bemerkenswert, dass eine Firma wie <strong>Medya</strong> oder <strong>DeMa</strong>, die an die Berechtigung der geltend gemachten Forderung glaubt und das Vertragsverh&#228;ltnis f&#252;r wirksam erachtet, bereits aussergerichtlich so &#8221;lange&#8221; Rechtsausf&#252;hrungen macht.</p>
<p>Dies spricht nach Ansicht von RA Seeholzer daf&#252;r, dass man sich der Problematik des versendeten Formulars durchaus bewusst ist und man im Wege der &#8220;Totschlag-Argumentation&#8221; versucht, den Kunden bzw. seinen Anwalt &#8220;einzusch&#252;chtern&#8221;.</p>
<p>Ob die erteilten Hinweise der<strong> DeMa </strong>zum Aufbau des von<strong> Medya </strong>genutzten Formulars dann auch gerichtlich standhalten, liesse sich wohl nur durch einen Zivilrechtsstreit kl&#228;ren.</p>
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		<title>Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis&#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 16:35:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[B.S.M. Ltd.]]></category>
		<category><![CDATA[branchen-seiten.eu]]></category>
		<category><![CDATA[Branchsenseiten]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Nicosia]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8230; ich auch mal so ein &#8220;schickes&#8221; Eintragsungsfomurlar erhalte. Heute bekam ich ein solches Eintragungsformular der Fa. B.S.M Branchenseiten Ltd., 32 Spyrou Kyprianou Ave. 2nd Florr, Office 3, Nicosia 1057 Cyprus. Da wird einem eine Eintragung unter branchen-seiten.eu angeboten. Das Ganze dann zu einem Preis von € 996 (netto) pro Jahr f&#252;r den sog. &#8220;Standars [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; ich auch mal so ein &#8220;schickes&#8221; Eintragsungsfomurlar erhalte. Heute bekam ich ein solches Eintragungsformular der Fa.<strong> B.S.M Branchenseiten Ltd</strong>., 32 Spyrou Kyprianou Ave. 2nd Florr, Office 3, Nicosia 1057 Cyprus. <span id="more-2305"></span></p>
<p>Da wird einem eine Eintragung unter branchen-seiten.eu angeboten. Das Ganze dann zu einem Preis von € 996 (netto) pro Jahr f&#252;r den sog. &#8220;Standars Business Plus Eintrag&#8221; bei einer Laufzeit von mind. 24 Monaten. Verl&#228;ngerungsklausel um ein weiteres Jahr versteht sich von selbst, wenn nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ablauf) schriftlich gek&#252;ndigt wird.</p>
<p>Die Fa. B.S.M. beh&#228;lt sich auch vor, Forderungen aus einem m&#246;glichen Vertragsverh&#228;ltnis abzutreten, auf eine andere Internetseite umzuziehen und es soll, wie sollte es anders sein, zypriotsiches Recht gelten.</p>
<p>Gerichtsstand ist nat&#252;rlich Nicosia, Zypern. Die Fa. B.S.M. darf aber auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Gilt dann auch zypriotisches Recht?</p>
<p>Ich bin gespannt, wie sich nun dieses Formular auf dem offensichtlich immer noch so  beliebtem Adressbuch-Markt macht. Es zeigt sich, dass offensichtlich nach wie vor auf dem Markt mit Adressbuch-Firmen davon ausgegangen wird, Ums&#228;tze erzielen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Zwar steht im Kleingedruckten alles drin, was der Kunde wissen sollte, doch, um es mit dem BGH (in BGHSt, 47, 1ff.)  zu sagen, kommt es auf den planm&#228;&#223;ig hervorgerufen Gesamteindruck an. So kann etwa &#8220;das Fehlen einer Anrede, das Hervorheben einer Register Nr., Hervorheben von Fristen&#8221; darauf hindeuten, dass man es mit dem sog. &#8220;Insertionsoffertenbetrug&#8221; zu tun haben kann (vgl. dazu bei Paschke, Der Insertionsoffertenbetrug, 20087, S.9) .</p>
<p>Es wird sich zeigen, ob andere Gerichte in Deutschland so mutig sind wie j&#252;ngst das z. B. LG Hamburg (U. v. 14.01.2011 309 S 66/10; welches hier bereits besprochen worden ist).</p>
<p>Das LG Hamburg hatte in dieser Entscheidung dem Auftragskunden einen Schadenersatzanspruch aus § 823 II BGB i.Vm. § 263 StGB zugestanden. Begr&#252;ndet hatte es dies damit, dass mittels Aufmachung und Formulierung beim Adressaten gezielt eine fehlerhafte Vorstellung hervorgerufen wurde (&#8220;T&#228;uschung durch wahre Tatsachen&#8221;). Durch bereits eingetragene Daten des Empf&#228;ngers werde der Eindruck einer bereits bestehenden Gesch&#228;ftsbzeihung erweckt, was aber in Wirklichkeit nicht der Fall ist.</p>
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