Adressbuchfirmen…da tummeln sich noch andere…
Im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat gegen Temdi, werden RA Seeholzer weitere Formulare zugesandt.
Sep
8
Im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat gegen Temdi, werden RA Seeholzer weitere Formulare zugesandt.
Sep
7
Vor der Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf wurde bereits gewarnt (vgl. Artikel vom 02.09.2010). Nun liegt dem RA Seeholzer ein Fall vor, indem diese Fa., nachdem die mögliche Kundin sich gegen das Vertragsverhältnis zur Wehr gesetzt, von den urspünglich verlangten € 569,06 “abgeht”.
Sep
6
Im Zusammenhang mit einem Mandant gegenüber der Fa. Regional Verlag, Köln Inh. L. Kuligowski bekommt das Mandat ein weiteres Formular übermittelt. Dabei geht es um ein sog. Infoplakat. Dieses soll vorgeblich von der Fa. Regionale Werbezentrale vertrieben werden.
Sep
2
Die Polizei in Lübeck hat am 30.08.2010 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin wird vor der Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf gewarnt.
Sep
1
Frau Christina Winter betreibt die Fa. EuroPrintService Ltd. mit Sitz in Grömitz als auch die Fa. Direkt Marketing vormals mit Sitz in Welgesheim. In der Bearbeitung der Fälle im Zusammenhang mit solchen Firmen kommt es hier und da zu Zustellungsproblemen.
Aug
27
RA Seeholzer betreut einige Mandante gegen die Fa. Expo Guide, Mexiko. Offensichtlich hat diese Fa. ihren tatsächlichen Geschäftssitz verlegt.
Aug
25
RA Seeholzer wird von seinen Mandanten immer wieder vorgehalten, dass die Art und Weise, wie Adressbuchfirmen zu ihren Aufträgen kämen, betrügerisch sei.
Aug
20
Die Fa. United Lda. mit Sitz in Portugal bewirbt mit bestimmten Formularen ihre Internetplattform med1web.com. Dabei werden Ärzte angeschrieben und aufgefordert ein Daten-Formular Ärzte Therapeuten Verzeichnis zu korregieren und zu unterschreiben.
Aug
18
Frau RAin Wlodarczyk-Zimmy, Bremen teilte dem RA Seeholzer heute mit, dass sie eine Reihe von polnischen Mandanten gegen die Fa. DAD, Hamburg vertritt.
Aug
16
Das AG Mönchengladbach hat mit Urteil vom 02.08.2010 (4 C 186/10) kurz und bündig eine Zahlungsklage der Fa. WVM, Werbeverlag abgewiesen.