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	<title>anzeigen-recht.de &#187; Allgemein</title>
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	<description>Anzeigen- und Adressbuchfirmen sowie ihre Arbeitsmethoden.</description>
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		<title>So was ist erfreulich&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 10:59:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In einer aussergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Branchenbuch Firma erhielt RA Seeholzer heute eine Postkarte, mit folgendem Inhalt: Zitat: &#8221; Sehr geehrter Herr Seeholzer, jetzt ist es offenbar &#252;berstanden mit den Bel&#228;stigungen durch die Fa. &#8230;. Eine Erfahrung die man nicht alle Tage machen m&#246;chte. F&#252;r Ihre engagierte und professionelle Unterst&#252;tzung in dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer aussergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Branchenbuch Firma erhielt RA Seeholzer heute eine Postkarte, mit folgendem Inhalt:</p>
<p>Zitat: &#8221; Sehr geehrter Herr Seeholzer, jetzt ist es offenbar &#252;berstanden mit den Bel&#228;stigungen durch die Fa. &#8230;. Eine Erfahrung die man nicht alle Tage machen m&#246;chte. F&#252;r Ihre engagierte und professionelle Unterst&#252;tzung in dieser &#8220;Causa&#8221; m&#246;chte ich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. &#8230; Ihr&#8230;.&#8221; Zitat Ende</p>
<p>Jeder Rechtsanwalt freut sich dar&#252;ber, wenn seine Arbeit so gew&#252;rdigt wird.</p>
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		<title>Und nun meldet sich eine Inkasso-Firma&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/und-nun-meldet-sich-eine-inkasso-firma-13-01-2012.html</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[RA Seeholzer vertritt einige Mandanten gegen die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd., mit vorgeblichen Sitz in Istanbul, T&#252;rkei. Schreiben an diese Firma kommen als unzustellbar zur&#252;ck, die Adresse stimmt nicht. &#160; Vorgeblich soll es um eine Forderung aus einem Werbeinsertionsvertrag f&#252;r das Auskunftsverzeichnis unter www.branchenauskunft -24.com gehen. Zur Forderungsabwicklung/Debitorenverwaltung hatte sich die Fa. DeMa Debitoren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RA Seeholzer vertritt einige Mandanten gegen die Fa. Medya Tanitim Tic Ltd., mit vorgeblichen Sitz in Istanbul, T&#252;rkei. Schreiben an diese Firma kommen als unzustellbar zur&#252;ck, die Adresse stimmt nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgeblich soll es um eine Forderung aus einem Werbeinsertionsvertrag f&#252;r das Auskunftsverzeichnis unter <a href="http://www.branchenauskunft">www.branchenauskunft</a> -24.com gehen.</p>
<p>Zur Forderungsabwicklung/Debitorenverwaltung hatte sich die Fa. DeMa Debitoren Management GmbH &amp; C. KG mit Sitz in Neustatdt gemeldet und Zahlung im Auftrag der Fa. Medya verlangt. <span id="more-2390"></span></p>
<p>Diese Forderung  wurde gegen&#252;ber der Fa. Medya sowie DeMa als unberechtigt zur&#252;ckgewiesen.</p>
<p>Nun schaltet die Fa. DeMa ein Inkassob&#252;ro FHG Inkasso GmbH, mit Sitz in Duchroth ein. Diese fordert nun den Betrag ein, den DeMa (vorgeblich) im Auftrag von Medya in Rechnung gestellt hatte. Neben der urspr&#252;nglichen Hauptforderung kommen nun Inkasso-Geb&#252;hren, Portkosten Zinsen und Mahngeb&#252;hren des Auftaggebers hinzu.</p>
<p>Das Aufforderungsschreiben ging selbstverst&#228;ndlich nicht an den eingeschalteten Anwalt, sondern direkt an die Mandantschaft.</p>
<p>Nach Auffassung von RA Seeholzer dient die oben beschriebene Vorgehensweise lediglich dem Zweck der Einsch&#252;chterung. Dem &#8220;Kunden&#8221; soll das Gef&#252;hl vermittelt werden, dass er zahlen m&#252;sse. Man kann nur dringend dazu raten, bevor man auf solche Aufforderungsschreiben reagiert, pr&#252;fen zu lassen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Keine Zustellung bei Medya Tanitim Tic m&#246;glich</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 17:18:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Adressbuchfirma Medya Tantitim Tic Ltd., mit Sitz in 34733 Istanbul war schon Gegenstand der hiesigen Berichtserstattung. RA Seeholter vertritt mehrere Mandate gegen diese Firma. Diese hat aber offensichlich an dem selbst von ihr benannten Sitz keine zustellf&#228;hige Adresse. Die mit int. Einschreiben/R&#252;ckschein an die benannte Adresse kommen zur&#252;ck, mit dem Hinweis, die Adresse w&#228;re [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Adressbuchfirma Medya Tantitim Tic Ltd., mit Sitz in 34733 Istanbul war schon Gegenstand der hiesigen Berichtserstattung.</p>
<p>RA Seeholter vertritt mehrere Mandate gegen diese Firma.</p>
<p>Diese hat aber offensichlich an dem selbst von ihr benannten Sitz keine zustellf&#228;hige Adresse. Die mit int. Einschreiben/R&#252;ckschein an die benannte Adresse kommen zur&#252;ck, mit dem Hinweis, die Adresse w&#228;re falsch.</p>
<p>Nun, nach Auffassung von RA Seeholzer muss sich ein Unternehmen dann so stellen lassen als w&#228;ren die Schreiben zugegangen. Denn wer im gesch&#228;ftlichen Verkehr nicht daf&#252;r Sorge tr&#228;gt, dass ihn Post auch aus dem Ausland erreicht, darf nicht besser gestellt werden als die Unternehmen, an die (auch wenn sie ihren vorgeblichen Sitz im Ausland haben so wie Expo Guide in Mexiko oder United lda. in Portugal) zugestellt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die von der Medya beauftragte Debitorn-Firma DeMa mit Sitz in Neustadt/Aisch lehnt Zustellungen in Form von Willenserkl&#228;rungen, Klagen etc. ab unter Hinweis darauf, man sei lediglich f&#252;r die Forderungsabwicklung zust&#228;ndig, weist aber darauf hin, das daher s&#228;mtlicher Schriftwechsel nur noch &#252;ber sie (=DeMa) zu f&#252;hren ist.</p>
<p>Ja, was denn nu?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Zum Jahresende&#8230;.</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/zum-jahresende-29-12-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 14:50:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende zu. Zeit einmal die Entwicklung dieses web-blogs Revue passieren zu lassen. Immerhin haben mehr als 34.000 Personen in diesem Jahr diese Seite besucht, allein vom 01. &#8211; 28.12.2011 2.000.  Das bedeutet f&#252;r mich, dass die hier angesprochenen Themen nicht ohne Interesse sind. Dies freut mich, denn das Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende zu.</p>
<p>Zeit einmal die Entwicklung dieses web-blogs Revue passieren zu lassen.</p>
<p>Immerhin haben mehr als 34.000 Personen in diesem Jahr diese Seite besucht, allein vom 01. &#8211; 28.12.2011 2.000.  Das bedeutet f&#252;r mich, dass die hier angesprochenen Themen nicht ohne Interesse sind. Dies freut mich, denn das Thema Anzeigen-Recht im weitesten Sinne ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet.</p>
<p>Ich werde  auch in 2012 versuchen, weiter Informationen zu dem oben genannten Rechtsgebiet zu sammeln und hier mit entsprechenden Kommentaren einstellen. Nat&#252;rlich auch weiter Urteile ver&#246;ffentlichen.</p>
<p>Insbesondere m&#246;chte ich mich bei denjenigen bedanken, die mir zwischendurch immer wieder best&#228;tigt haben, dass dieser web-blog eine Hilfe war bzw. ist.</p>
<p>Ich w&#252;nsche einen guten Rutsch ins Jahr 2012!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hamburg, den 28.12.2011</p>
<p>Jochen Seeholzer<br />
Rechtsanwalt</p>
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		<title>United lda. &#8230; und wieder ein Vers&#228;umnisurteil</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[versäumnisurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Diesmal war das AG Hamburg Altona schneller. Nachdem am 14.07.2011 eine negative Festellungsllage bei dem o.g. Gericht eingereicht worden war, wurde die Zustellung vom Gericht am 04.10.2011 vom Gericht nach Portigal veranlasst. Der Fa. United lda. wurde daraufhin die Klage am 12.10.2011 zugestellt. Erst mit Schreiben vom 29.11.2011 reagierte United lda. und machte einen Vergleichsvorschlag. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diesmal war das AG Hamburg Altona schneller. <span id="more-2364"></span></p>
<p>Nachdem am 14.07.2011 eine negative Festellungsllage bei dem o.g. Gericht eingereicht worden war, wurde die Zustellung vom Gericht am 04.10.2011 vom Gericht nach Portigal veranlasst.</p>
<p>Der Fa. United lda. wurde daraufhin die Klage am 12.10.2011 zugestellt.</p>
<p>Erst mit Schreiben vom 29.11.2011 reagierte United lda. und machte einen Vergleichsvorschlag.</p>
<p>Die Vergleichsverhandlungen wurden dann durch ein Vers&#228;umnisurteil des AG Hamburg Altona vom 07.12.2011 (314b C 368/11) &#8220;&#252;berholt&#8221;.</p>
<p>Zumal United nach Zustellung der Klage, keine formale Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat.</p>
<p>Offensichtlich war auch das AG Hamburg Altona, bei Unterstellung des Vortrages des Kl&#228;gers bzw. der Kl&#228;gerin, dass der Vertrag nicht wirksam ist bzw. eine Anfechtung nach §§ 123, 124 BGB durchgriff.</p>
<p>Zur Klarstellung, ein &#8220;echtes&#8221; Vers&#228;umnisurteil darf ein Gericht nur dann erlassen, wenn a) S&#228;umnis vorliegt und b) die Klage schl&#252;ssig ist. Wenn der Tatsachenvortrag des Kl&#228;gers, sein Richtigkeit unterstellt, geeignet ist, den Klagantrag sachlich zu rechfertigen (vgl. Z&#246;ller, ZPO, 29. Auflage, vor § 253 Rd. 23).</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das sieht nicht gut aus f&#252;r KWH&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/das-sieht-nicht-gut-aus-fur-k-wh-30-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 12:40:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die KWH mit Sitz in Hamburg macht Erf&#252;llungsanspr&#252;che aus einem Anzeigenvertrag geltend. Dazu hat sie ihre Rechte an die Fa. Hanseatiche Inkasso Treuhand ( kurz HIT) GmbH, Eiffelstr. 76, 20537 Hamburg abgetreten, die nun als Kl&#228;gerin auftritt. HIT begr&#252;ndet die Klage ua. damit, dass KWH ja ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llt h&#228;tte. Duch Vorlage diverser Listen, versucht HIT [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die KWH mit Sitz in Hamburg macht Erf&#252;llungsanspr&#252;che aus einem Anzeigenvertrag geltend. Dazu hat sie ihre Rechte an die Fa. Hanseatiche Inkasso Treuhand ( kurz HIT) GmbH, Eiffelstr. 76, 20537 Hamburg abgetreten, die nun als Kl&#228;gerin auftritt. <span id="more-2360"></span></p>
<p>HIT begr&#252;ndet die Klage ua. damit, dass KWH ja ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llt h&#228;tte. Duch Vorlage diverser Listen, versucht HIT den Vortrag zu untermauern.</p>
<p>Liest man diese Listen genauer, kommen einem erhebliche Zweifel daran, dass hier eine ordungsgem&#228;&#223;e Erf&#252;llung vorliegt. Diese Auffassung teilt nun auch das AG Wilhelmshaven (B. v. 22.11.2011 6 C 777/11).</p>
<p>Das Gericht weist die Kl&#228;gerin darauf hin, dass sich bereits aus den vorgelegten Listen entnehmen l&#228;sst, dass die Entfernung von 40km in einigen Punkten nicht eingehalten wurde.</p>
<p>Desweiteren ist eine Verteilung an Nichtinserenten und Polizeiverwaltungen keine Erf&#252;llung, weil dies vertraglich nicht vereinbart war.</p>
<p>Das AG kommt zu dem vorl&#228;ufigen Ergebnis:</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230; und deshalb der Vertrag durch die Kl&#228;gerin nicht erf&#252;llt wurde, so dass eine Zahlungspflicht nach Auffassung des Amtsgerichts Wilhlemshaven nicht besteht.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das Gericht hat den Parteien bis zum 20.12.2011 Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>United lda. unterliegt erneut&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/u-lda-unterliegt-erneut-24-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 12:00:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[versäminsurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11)  hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gef&#228;llt. Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussvers&#228;umnisrteil am 17.11.2011  entschieden: 1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Anspr&#252;che auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Kl&#228;gerin hat. Die Beklagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11)  hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gef&#228;llt.</p>
<p>Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussvers&#228;umnisrteil am 17.11.2011  entschieden: <span id="more-2352"></span></p>
<blockquote><p>1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Anspr&#252;che auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Kl&#228;gerin hat.</p></blockquote>
<p>Die Beklagte hatte n&#228;mlich erkl&#228;rt, sie habe den Vorgang bereits intern, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Pr&#228;judiz, bereits am 14.02.2011 storniert&#8230;.Insofern teilen wir weiter mit, da&#223; unser Verlagshaus keine weiteren Anspr&#252;che geltend machen wird, &#8230;.</p>
<p>Nur dar&#252;ber hatte die Beklagte weder die Kl&#228;gerin noch ihren Anwalt, vor Erhebung der negativen Feststellungsklage  informiert.</p>
<blockquote><p>2. Die Beklagte wird aufgrund der nicht angezeigten Verteidigungsabsicht (S&#228;umnisentscheidung) verurteilt, an die Kl&#228;gerin au&#223;ergerichtliche Anwaltskosten in H&#246;he von € 265,70 zu erstatten.</p>
<p>3. Die Beklagte tr&#228;gt die Kosten des Rechtsstreits.</p></blockquote>
<p>Ob die Fa. United sich die Entscheidung des AG so vorgestellt bzw. gew&#252;nscht hat&#8230;?</p>
<p>Zumindest ist die Entschediung in der Sache konsequent. Denn wer keine Verteidigunsgbereitschaft anzeigt und erkl&#228;rt, er mache keine Anspr&#252;che mehr geltend, muss wohl mit einer solchen Entscheidung rechnen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Adressbuchfirma aus Portugal kassiert Urteil</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/u-lda-adressbuchfirma-aus-portugal-kassiert-urteil-19-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Nov 2011 08:00:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ag münchen]]></category>
		<category><![CDATA[united lda.]]></category>
		<category><![CDATA[versäumnisurtei]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen die  Fa. United lda, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist  vor dem AG M&#252;nchen (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Vers&#228;umnisurteil ergangen. RA Seeholzer hatte vor dem AG M&#252;nchen gegen United lda. eine negative Feststellungsklage anh&#228;ngig gemacht. Das AG M&#252;nchen hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen die  <strong>Fa. United lda</strong>, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist  vor dem AG M&#252;nchen (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Vers&#228;umnisurteil ergangen. <span id="more-2341"></span></p>
<p>RA Seeholzer hatte vor dem AG M&#252;nchen gegen <strong>United lda</strong>. eine negative Feststellungsklage anh&#228;ngig gemacht. Das AG M&#252;nchen hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit Vfg. vom 12.09.2011 aufgegeben, binnen einer Notfrist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen.</p>
<p>Dies hat die Fa. United lda. vers&#228;umt. Zwar hatte diese mit Schreiben vom 04.11.2011 angezeigt sich verteidigen zu wollen, doch das Schreiben ging erst am 06.11.2011 in M&#252;nchen ein.</p>
<p>Es war versp&#228;tet. Denn gem. § 276 I ZPO ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach Zustellung der Klage anzuzeigen. Konsequenterweise hat das Gericht dann, ein Vers&#228;umnisurteil erlassen.</p>
<p>Das Gericht f&#252;hrt in seinen Entscheidungsgr&#252;nden dazu aus:</p>
<blockquote><p>Die Beklagte war antragsgem&#228;&#223; zu verurteilen, weil die Klage <span style="text-decoration: underline;">zul&#228;ssig</span> und <span style="text-decoration: underline;">schl&#252;ssig</span> ist und die Beklagte innerhalb der Notfrist keine Verteidgungsanzeige bei Gericht vorgelegt hat, § 331 III ZPO.</p></blockquote>
<p>Das Vers&#228;umnisurteil ist noch nicht rechtskr&#228;ftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Beklagte nun reagieren wird. In der Sache hat das AG M&#252;nchen deutlich gemacht, wie es den vorgetragenen Sachverhalt rechtlich gew&#252;rdigt hat und warum sollte das AG M&#252;nchen seine Meinung bzw. Rechtsansicht &#228;ndern?</p>
<p>Das Urteil zeigt, dass man sich gegen solche Firmen wie United lda. und deren Gesch&#228;ftsmodell zur Wehr setzen kann und auch sollte. Auch, wenn diese Firmen &#8220;scheinbar&#8221; ihren Sitz im Ausland haben, kann man mit einer erhobenen neg. Feststellungsklage in Deutschland eine m&#246;gliche Sperrwirkung f&#252;r eine Leistungsklage aus dem Ausland bewirken.</p>
<p>Wer also ganz sicher gehen will, sollte, nach Auffasssung von RA Seeholzer, die Pr&#252;fung der Erhebung einer negativen Feststellungsklage ernsthaft in Erw&#228;gung ziehen.</p>
<p>Wir werden weiter berichten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OK-Vermerk auf Fax-Protokoll reicht nicht f&#252;r den Zugang</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/ok-vermerk-auf-fax-protokoll-reicht-nicht-fur-den-zugang-18-11-2011.html</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 20:00:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[fax]]></category>
		<category><![CDATA[ok-vermerk]]></category>
		<category><![CDATA[protokoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Auffassung des BGH (B. v. 21.07.2011 IX ZR 148/10) ist der blosse OK-Vermerk auf einem Fax-Protokoll kein Anscheinsbeweis daf&#252;r, dass die Sendung dem Empf&#228;nger tats&#228;chlich zugegangen ist. Der OK-Vermerk gibt dem Absender nur Gewissheit dar&#252;ber, dass eine Verbindung zwischen den Ger&#228;ten zustande gekommen ist, was beim Empf&#228;nger an kam, ist nicht sicher. Der OK-Vermerk sei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Auffassung des BGH (B. v. 21.07.2011 IX ZR 148/10) ist der blosse OK-Vermerk auf einem Fax-Protokoll kein Anscheinsbeweis daf&#252;r, dass die Sendung dem Empf&#228;nger tats&#228;chlich zugegangen ist.</p>
<p>Der OK-Vermerk gibt dem Absender nur Gewissheit dar&#252;ber, dass eine Verbindung zwischen den Ger&#228;ten zustande gekommen ist, was beim Empf&#228;nger an kam, ist nicht sicher. Der OK-Vermerk sei lediglich ein Indiz, meint der BGH und best&#228;tigt die  Respr. des BAG und BFH.</p>
<p>Dieser Beschluss sollte in der Praxis beachtet werden, gerade dann, wenn es gilt Fristen einzuhalten.</p>
<p>Wie der BGH die Sache beurteilen w&#252;rde, wenn auf dem Fax-Protoll auch ein Auszug der 1. Seites des gefaxten Schreibens zu erkennen w&#228;re, kann man der vorligenden Entscheidung nicht entnehmen.</p>
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		<title>Und alle Jahre wieder&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 13:04:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; verschickt die GWE -Wirtschaftsinformations GmbH, D&#252;sseldorf ihre Formulare f&#252;r einen Eintrag unter gewerbe-auskunft-zentrale.de. Mit Schreiben vom 08.11.2011 erhielt die Mandantschaft von RA Seeholzer ein solches Formular. Darin waren bereits Name der Fa., die Adresse und eine veraltete Tel. Nr. eingetragen. Nach wie vor kann  auch dies hier vorliegenden Formular einen &#8220;amtlichen&#8221; Charakter vermitteln. Graues Papier, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; verschickt die <strong>GWE -Wirtschaftsinformations GmbH</strong>, D&#252;sseldorf ihre Formulare f&#252;r einen Eintrag unter<strong> gewerbe-auskunft-zentrale.de</strong>.</p>
<p>Mit Schreiben vom 08.11.2011 erhielt die Mandantschaft von RA Seeholzer ein solches Formular. Darin waren bereits Name der Fa., die Adresse und eine veraltete Tel. Nr. eingetragen.</p>
<p>Nach wie vor kann  auch dies hier vorliegenden Formular einen &#8220;amtlichen&#8221; Charakter vermitteln. Graues Papier, wie es viele Beh&#246;rden, wohl aus Umweltschutzgr&#252;nden, nutzen, im Fettdruck Gewerbeauskunfts-Zentrale.de, Bar-Codestreifen k&#246;nnen dem Empf&#228;nger den Eindruck vermitteln, hier kommt was &#8220;amtliches&#8221;.</p>
<p>Erst im letzen Textblock rechts erfolgt folgender Hinweis&#8230;</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230;Es besteht bisher keinerlei Gesch&#228;ftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag f&#252;r zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten die umseitig allgemeinen Gesch&#228;ftsbeziehungen, &#8230;. &#8220;</p></blockquote>
<p>Auch die AGB&#8217;s sind spannend zu lesen.</p>
<p>Ziff. 7 Danach beh&#228;lt sich die GWE vor, die Internetadresse des Portals zu &#228;ndern. Ebenso die Ver&#228;u&#223;erung einzelner Vertr&#228;ge. Dieser Abtretung stimmt der Auftraggeber bereits jetzt zu.</p>
<p>Im Klartext, was ich jetzt f&#252;r gewerbeauskunft-zentrale in Auftrag gebe, kann sp&#228;ter unter einer ganz anderes Domain stehen.</p>
<p>Und es kann theoretisch jemand ganz anderes als die GWE GmbH als Vertragspartner auftreten.</p>
<p>Auch ist es fraglich, ob die Nutzung dieses Formulars nicht gegen das Urteil des Landgericht D&#252;sseldorf vom 15.04.2011 gegen die GWE (38 O 148/10) spricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskr&#228;ftig geworden.</p>
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