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	<title>anzeigen-recht.de &#187; Anzeigen</title>
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	<description>Anzeigen- und Adressbuchfirmen sowie ihre Arbeitsmethoden.</description>
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		<title>&#8220;Anzeigenfirma&#8221; aus Hamburg Altona unterliegt erneut&#8230;</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 16:00:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte f&#252;r die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt. Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts, hat die Fa. KWH nicht darlegen k&#246;nnen, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte f&#252;r die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt.</p>
<p>Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen.<span id="more-2370"></span></p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, hat die Fa. KWH nicht darlegen k&#246;nnen, den m&#246;glicherweise wirksamen Vertrag odrnungsgem&#228;&#223;, d.h. vollst&#228;ndig erf&#252;llt zu haben. Weder waren die Druckobjekte an den richtigen Stellen noch in ausreichender Menge verteilt worden. Eine Verg&#252;tung stand somit der KWH nach § 641 BGB nicht zu.</p>
<p>Deshalb konnte die Beklagte sich auf die Einrede der Nichterf&#252;llung berufen und damit vom Vertrag insgesamt zur&#252;cktreten. Da die Kl&#228;gerin im Rechtsstreit lediglich &#8220;untaugliche Ausf&#252;hrungen&#8221; zur Verteilung machte, und mehr als 1 Jahr verstrichen war, war eine Nacherf&#252;llung nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p>Auch das AG Hamburg Altona hat einer kombinierten Leistungs- und neg. Feststellungsklage gegen KWH, Hamburg stattgegeben (VU v. 22.11.2011 314b C 343/11). Zwar nur im Wege des Vers&#228;umnisurteils, weil seitens der Beklagten niemand erschien, jedoch war die Klage nach Ansicht des Gerichts schl&#252;ssig, so dass ein Vers&#228;umnisurteil erlassen werden konnte (§ 331 II ZPO; vgl. Z&#246;ller, ZPO, 29. Auflage, § 331 Rd.4, vor § 253 Rd.5).</p>
<p>Diese beiden Urteile zeigen erneut, dass man sehr genau pr&#252;fen sollte, ob man sich nicht doch gegen unberechtigte Forderungen wehrt. Viele Kunden f&#252;rchten solche Auseinandersetzungen und das Prozessrisiko. Nach Ansicht von RA Seeholzer zu Unrecht, wie diese beiden Urteile best&#228;tigen.</p>
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		<title>Das sieht nicht gut aus f&#252;r KWH&#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 12:40:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die KWH mit Sitz in Hamburg macht Erf&#252;llungsanspr&#252;che aus einem Anzeigenvertrag geltend. Dazu hat sie ihre Rechte an die Fa. Hanseatiche Inkasso Treuhand ( kurz HIT) GmbH, Eiffelstr. 76, 20537 Hamburg abgetreten, die nun als Kl&#228;gerin auftritt. HIT begr&#252;ndet die Klage ua. damit, dass KWH ja ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llt h&#228;tte. Duch Vorlage diverser Listen, versucht HIT [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die KWH mit Sitz in Hamburg macht Erf&#252;llungsanspr&#252;che aus einem Anzeigenvertrag geltend. Dazu hat sie ihre Rechte an die Fa. Hanseatiche Inkasso Treuhand ( kurz HIT) GmbH, Eiffelstr. 76, 20537 Hamburg abgetreten, die nun als Kl&#228;gerin auftritt. <span id="more-2360"></span></p>
<p>HIT begr&#252;ndet die Klage ua. damit, dass KWH ja ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llt h&#228;tte. Duch Vorlage diverser Listen, versucht HIT den Vortrag zu untermauern.</p>
<p>Liest man diese Listen genauer, kommen einem erhebliche Zweifel daran, dass hier eine ordungsgem&#228;&#223;e Erf&#252;llung vorliegt. Diese Auffassung teilt nun auch das AG Wilhelmshaven (B. v. 22.11.2011 6 C 777/11).</p>
<p>Das Gericht weist die Kl&#228;gerin darauf hin, dass sich bereits aus den vorgelegten Listen entnehmen l&#228;sst, dass die Entfernung von 40km in einigen Punkten nicht eingehalten wurde.</p>
<p>Desweiteren ist eine Verteilung an Nichtinserenten und Polizeiverwaltungen keine Erf&#252;llung, weil dies vertraglich nicht vereinbart war.</p>
<p>Das AG kommt zu dem vorl&#228;ufigen Ergebnis:</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230; und deshalb der Vertrag durch die Kl&#228;gerin nicht erf&#252;llt wurde, so dass eine Zahlungspflicht nach Auffassung des Amtsgerichts Wilhlemshaven nicht besteht.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das Gericht hat den Parteien bis zum 20.12.2011 Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen.</p>
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		<title>Wie Anzeigenfirmen zu Kundenauftr&#228;gen kommen&#8230;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/wie-anzeigenfirmen-zu-kundenauftragen-kommen-29-09-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 14:30:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Fa. HAS Verlag GmbH &#38; Co.KG aus Hamburg sowie die Fa. WVM Werbeverlag aus M&#246;nchengladbach waren schon mehrfach Gegenstand der Berichterstattung hier. Beide Firmen werden von den Herrn Kufnern &#8220;geleitet&#8221; bzw. diese stehen hinter diesen Firmen. Ein Mandant von RA Seeholzer beschreibt in einem Brief vom 14.09.2011 folgende Situation: Der Mandant wurde von einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fa. HAS Verlag GmbH &amp; Co.KG aus Hamburg sowie die Fa. WVM Werbeverlag aus M&#246;nchengladbach waren schon mehrfach Gegenstand der Berichterstattung hier. Beide Firmen werden von den Herrn Kufnern &#8220;geleitet&#8221; bzw. diese stehen hinter diesen Firmen. <span id="more-2245"></span></p>
<p>Ein Mandant von RA Seeholzer beschreibt in einem Brief vom 14.09.2011 folgende Situation:</p>
<p>Der Mandant wurde von einer Mitarbeiterin der Fa. HAS telefonisch kontaktiert. Man bezog sich auf ein Gespr&#228;ch Anfang 2011. Der &#8220;Ratgeber&#8221; w&#252;rde nun bald erscheinen und man wolle einen Aussendienstmitarbeiter vorbeischicken. Der Mandant ging dabei davon aus, es handele sich um eine Fa. mit der er bereits in gesch&#228;ftlichen Verbindung stand, weil sich ja auf ein bereits erfolgtes Gespr&#228;ch bezogen wurde, welches der Mandant tats&#228;chlich mit einer anderen Firma gef&#252;hrt hatte.</p>
<p>Ohne es genau zu hinterfragen unterschrieb der Mandant im Mai 2011 das Formular der Fa. HAS. Eine genaue Aufkl&#228;rung &#252;ber den Inhalt (Kostenfolge, Werbeobjekt) bekam er laut seiner Aussage nicht.</p>
<p>Wenige Wochen sp&#228;ter ein weiterer Anruf. Man wolle das Layout abnehmen lassen und schicke deswegen einen Mitarbeiter vorbei. Der Mitarbeiter erschien, der Mandant erkannte sein Layout und unterschrieb im Juni 2011.</p>
<p>Was ihm dabei nicht auffiel, dass er nun einen weiteren Werbeinsertionsvertrag bei der Fa. WVM abgeschlossen hatte, mit einem vollkommen anderen Produkt als Werbetr&#228;ger.</p>
<p>&#196;hnlich beschreibt eine weitere Mandantin mit Schreiben vom 13.09.2011 die &#8220;Auftragserteilung&#8221;.</p>
<p>Es ist schon sehr auff&#228;llig, dass WVM ziemlich genau einen Monat nach der Fa. HAS auf den Plan tritt; man k&#246;nnte vermuten, der zeitliche Zusammenhang w&#252;rde ausgenutzt.</p>
<p>Bei dieser Art von Gesch&#228;ftsgebaren d&#252;rfen sich Firmen wie HAS und WVM nicht wundern, wenn manche Kunden mit ihnen nichts zu tun haben wollen und sich &#8220;salopp&#8221; gesagt, &#252;ber den &#8220;Tisch gezogen f&#252;hlen&#8221;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Anzeigenfirma aus Hamburg mit &#8220;neuen&#8221; Vertragsbedingungen</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/anzeigenfirma-aus-hamburg-mit-neuen-vertragsbedingungen-07-09-2011.html</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 15:35:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Fa. HAS Verlag GmbH % Co.KG, Kieler Str. 99, 22769 Hamburg hat offensichtlich ihre Vertragsbedingungen ge&#228;ndert. Im Jahr 2010 sollte das sog. Druckobjekt halbj&#228;hrlich zur Auslieferung kommen. Das bedeutete, der Kunde musst bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr mit zwei Rechnungen durch HAS rechnen. Aus dem Formular von HAS aus dem Jahr 2011 geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fa. HAS Verlag GmbH % Co.KG, Kieler Str. 99, 22769 Hamburg hat offensichtlich ihre Vertragsbedingungen ge&#228;ndert. <span id="more-2236"></span></p>
<p>Im Jahr 2010 sollte das sog. Druckobjekt halbj&#228;hrlich zur Auslieferung kommen. Das bedeutete, der Kunde musst bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr mit zwei Rechnungen durch HAS rechnen.</p>
<p>Aus dem Formular von HAS aus dem Jahr 2011 geht aber nun hervor, dass das Druckobjekt &#8220;quartalsm&#228;&#223;ig&#8221; zur Auslieferung kommen soll. Der vereinbarte Anzeigenpreis gilt pro Ver&#246;ffentlichung.</p>
<p>Im Klartext, der Kunde wird nunmehr 4mal zur Kasse gebeten!</p>
<p>RA Seeholzer liegt solch ein Formularvertrag der Fa. HAS zur Pr&#252;fung vor.</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon, h&#228;lt RA Seeholzer die von HAS aufgez&#228;hlten Verteilerstellen f&#252;r &#8220;&#228;u&#223;erst&#8221; problematisch.</p>
<p>So sollen die Brosch&#252;ren an Inserenten, Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen an mind. 35 Stellen ausgeliefert werden.</p>
<p>Woher soll der Auftraggeber wissen, was denn die Inserenten sind? Es gibt Gerichte, die halten den Begriff des Inserenten f&#252;r zu unbestimmt.</p>
<p>Was ist eine Stadt-, was eine Gemeindeverwaltung?</p>
<p>Da diese Begriffe auslegbar sind, bzw. nicht n&#228;her definiert werden,  kann nach Auffassung von RA Seeholzer der Kunde bei Abschluss des Vertrages garnicht erkennen, an wen denn verteilt wird und ob sich dar&#252;ber eine sog. Werbewirksamkeit tats&#228;chlich entfaltet. Das ist aber ma&#223;geblich f&#252;r den Erfolg des Vertrages, der nat&#252;rlich von HAS nicht geschuldet werden kann, also, ob der Auftraggeber Kunden &#252;ber die Werbema&#223;nahme bekommt oder nicht.</p>
<p>RA Seeholzer streitet seit Jahren schon mit den Firmen WVM Werbeverlag, M&#246;nchengladbach, KWH Hamburg &#252;ber dieses Art von Vertr&#228;gen.</p>
<p>Die Fa. HAS wird wohl nun dazu kommen.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, ob die &#196;nderungen, in welcher Form auch immer sich in Zukunft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als wirksam erweisen werden oder nicht?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Anzeigenfirma aus Gr&#246;mitz kann sich erneut nicht durchsetzen</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/anzeigenfirma-aus-gromitz-kann-sich-erneut-nicht-durchsetzen-30-06-2011.html</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 09:50:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Fa. Europrint mit Sitz in Gr&#246;mitz  hatte erneut Mandanten des RA Seeholzer mit einer Klage &#252;berzogen. Man war auf Seiten der Kl&#228;gerin der Auffassung, es bestehe  ein Anspruch auf Zahlung aus einem wirksamen Werbevertrag. Dem ist das AG Sinzig (U. v. 15.06.2011 10 C 870/10 ) entgegengetreten. Das AG Sinzig f&#252;hrt in seiner Entscheidung aus: &#8220;In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fa. <strong>Europrint</strong> mit Sitz in Gr&#246;mitz  hatte erneut Mandanten des RA Seeholzer mit einer Klage &#252;berzogen. Man war auf Seiten der Kl&#228;gerin der Auffassung, es bestehe  ein Anspruch auf Zahlung aus einem wirksamen Werbevertrag. Dem ist das AG Sinzig (U. v. 15.06.2011 10 C 870/10 ) entgegengetreten. <span id="more-2114"></span></p>
<p>Das AG Sinzig f&#252;hrt in seiner Entscheidung aus:</p>
<blockquote><p>&#8220;In dem Werbevertrag / Offerte der Kl&#228;gerin ist kein hinreichend bestimmtes Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB zu sehen, welche durch die Beklagte angenommen werden konnte. &#8230; Im vorliegenden Vertrag sind als Verteilerstellen &#8220;Handel, Gewerbe, Industire, St&#228;dte und Gmeinden und sonstige von EPS (Europrint Services; Anmerkung des admin) ausgef&#252;hrte Auslieferungstellen&#8221; angef&#252;hrt, weiterhin &#8220;billigt der Inserent mit seiner Unterschrift ein, dass die Infotafel, auf die er wirbt, von EPS in ausgesuchte Postleitzahlengebiete verteilt werden kann &#8230; Aus dieser Vertragsformulierung ergibt sich kein hinreichend bestimmtes Verteilungsgebiet des Werbetr&#228;gers&#8221;.</p></blockquote>
<p>Das Gericht hat auch die Art der Verteilung kritsiert und diese als nicht bestimmbar erachtet.</p>
<p>Die Entscheidung ist klar und eindeutig.</p>
<p>Firmen wie <strong>Europrint</strong>, die sich &#8220;bewusst&#8221;  schwammige Begriffe zu nutze machen, um damit einen vermeintlichen Vertrag, wenn m&#246;glich &#252;ber eine lange Laufzeit, abzuschliessen werden es mit dieser Entscheidung, wie die des AG Sinzig nicht leicht haben, Anspr&#252;che durchzusetzen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anzeigenfirma aus M&#246;nchengladbach unterliegt erneut</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/anzeigenfirma-aus-monchengladbach-unterliegt-erneut-18-05-2011.html</link>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 12:37:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine Zahlungsklage der Fa. WVM Werbeverlag mbH mit Sitz in M&#246;nchengaldbach ist erneut abgwiesen worden. Das Amtsgericht L&#252;nen (Urteil vom 12.05.2011 8 C 870/10) h&#228;lt die Zahlungsklage f&#252;r unbegr&#252;ndet. Es fehle, so das Amtsgericht bereits an einer erforderlichen Einigung &#252;ber wesentliche Vertragsbestandteile. Die Kl&#228;gerin hat in ihrem Formular die sog. Werbewirksamkeit ausgeschlossen. Nach Ansicht des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Zahlungsklage der Fa. WVM Werbeverlag mbH mit Sitz in M&#246;nchengaldbach ist erneut abgwiesen worden.</p>
<p>Das Amtsgericht L&#252;nen (Urteil vom 12.05.2011 8 C 870/10) h&#228;lt die Zahlungsklage f&#252;r unbegr&#252;ndet.</p>
<p>Es fehle, so das Amtsgericht bereits an einer erforderlichen Einigung &#252;ber wesentliche Vertragsbestandteile. Die Kl&#228;gerin hat in ihrem Formular die sog. Werbewirksamkeit ausgeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts ist dieser Ausschluss wegen § 307 II 2 BGB unwirksam.</p>
<p>Die im Formular festgehaltenen Verteilerstellen &#8220;Inserenten&#8221; sind ebenfalls zu unbestimmt. Auch der Begriff der Verteilerstellen &#8220;Gemeinde- und Stadtverwaltungen&#8221; ist dem Gericht nicht konkret genug gewesen.</p>
<p>Zudem erschien es dem Gericht fraglich, ob Polizeiwachen zu solch &#8220;Gemeinde- und Stadtverwaltungen&#8221; zu rechnen sind.</p>
<p>Danach war eine Gesamtnichtigkeit des Vertrags nach §§ 306 III, 307 II 1 iVm § 631 BGB anzunehmen.</p>
<p>Die Fa. WVM Werbeverlag hat danach keine Zahlungsanspr&#252;che gegen die Beklagte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anzeigenfirma aus Hannover erkennt an und unterliegt</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/anzeigenfirma-aus-hannover-erkennt-an-und-unterliegt-11-05-2011.html</link>
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		<pubDate>Wed, 11 May 2011 12:00:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Anzeigenfirma ABEO GmbH mit Sitz in Hannover hatte im M&#228;rz 2010 einen Werbeinsertionsvertrag mit einem Kunden abgeschlossen. Nachdem der Kunde die 1. Rechnung ausgeglichen hatte und die 2. Rechnung eintraf, wurde der Kunde stutzig.  Im Oktober 2010 focht RA Seeholzer das Rechtsgesch&#228;ft ua. an, erhob die Einrede der Nichterf&#252;llung, erkl&#228;rte den R&#252;cktritt vom Vertrag und forderte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzeigenfirma ABEO GmbH mit Sitz in Hannover hatte im M&#228;rz 2010 einen Werbeinsertionsvertrag mit einem Kunden abgeschlossen. Nachdem der Kunde die 1. Rechnung ausgeglichen hatte und die 2. Rechnung eintraf, wurde der Kunde stutzig. </p>
<p>Im Oktober 2010 focht RA Seeholzer das Rechtsgesch&#228;ft ua. an, erhob die Einrede der Nichterf&#252;llung, erkl&#228;rte den R&#252;cktritt vom Vertrag und forderte ABEO auf, den bereits vereinnahmten Betrag zur&#252;ck zu zahlen.</p>
<p>ABEO weigerte sich und bot aus &#8220;Kulanz&#8221;, auf die 3. und 4. Rechnung verzichten zu wollen.</p>
<p>Daraufhin wurde Klage zum AG Guben erhoben. </p>
<p>Nachdem die Fa. Abeo den Zahlungsantrag anerkannte und den Fesstellungsantrag f&#252;r erledigt erkl&#228;rte, ging es noch um die aussergerichtlichen Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes.</p>
<p>Das AG Guben (U. v. 05.05.2011 21 C 224/10) kam zu dem Ergebnis, dass diese Kosten der klagenden Partei zu erstatten seien. Die Fa. Abeo habe wesentliche Vertragsinhalte arglistig verschwiegen, weshalb dem Kunden ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGb zustand. Die Fa. Abeo hatte sich nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB gegen&#252;ber dem Kunden schadenersatzpflichtig gemacht.</p>
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		<item>
		<title>Die Sache mit dem Abo &#8220;Wirtschaft Heute&#8221;</title>
		<link>http://www.anzeigen-recht.de/die-sache-mit-dem-abo-wirtschaft-heute-02-05-2011.html</link>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 10:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unter der &#220;berschrift Wirtschaft Heute tritt die Fa. BTW LLC, Lyoner str. 14, Frankfurt am Main mit einem Formular an Gewerbetreibende heran. Dabei geht es der Fa. BTW LLC darum, dass der potentielle Kunde sein email Adresse eintragen soll. Dies soll dazu genutzt werden um a) einen kostenfreien Newsletter zu beziehen und b) ein Abo [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter der &#220;berschrift Wirtschaft Heute tritt die Fa. BTW LLC, Lyoner str. 14, Frankfurt am Main mit einem Formular an Gewerbetreibende heran. Dabei geht es der Fa. BTW LLC darum, dass der potentielle Kunde sein email Adresse eintragen soll. Dies soll dazu genutzt werden um a) einen kostenfreien Newsletter zu beziehen und b) ein Abo f&#252;r ein &#8220;Heft Wirtschaft Heute&#8221; im .pdf Format zu bestellen. <span id="more-2049"></span></p>
<p>Wird das Formular unterschrieben und zur&#252;ck gesandt, geht die Fa. BTW LLC von einem Vertrag aus und berechnet pro Ausgabe f&#252;r dieses sog. Heft einen Preis von € 25,00, was bei 24 Ausgaben  € mit € 600,00 (netto) zu Buche schl&#228;gt.</p>
<p>Die Gestaltung des Formulars ist nach Ansicht von RA Seeholzer unklar. Es wird nicht deutlich genug zwischen &#8220;kostenfreiem Bezug&#8221; und &#8220;kostenpflichtigem Abo&#8221; abgegrenzt. In einem solchen Fall k&#246;nnte die Entgeltlichkeit an § 307 I S.2 BGB scheitern.</p>
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		<title>Nichts zu tun, kann schlimme Folgen haben!</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 15:57:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[mahnbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnung]]></category>
		<category><![CDATA[vollstreckungsbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder erreichen den RA Seeholzer Info-Briefe oder mails, in denen Betroffene darauf hinweisen, bestimmte Stellen h&#228;tten darauf hingewiesen, man solle auf Forderungen von bestimmten  Adressbbuchverlagen und Anzeigenfirmen nicht reagieren! Das ist falsch! Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben, mittels bestimmter Formulare oder anderer Techniken &#8220;Vertr&#228;ge&#8221; zu generieren, sind in der Regel hartn&#228;chkig. Und&#8230;, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder erreichen den RA Seeholzer Info-Briefe oder mails, in denen Betroffene darauf hinweisen, bestimmte Stellen h&#228;tten darauf hingewiesen, man solle auf Forderungen von bestimmten  Adressbbuchverlagen und Anzeigenfirmen nicht reagieren!</p>
<p>Das ist falsch!</p>
<p>Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben, mittels bestimmter Formulare oder anderer Techniken &#8220;Vertr&#228;ge&#8221; zu generieren, sind in der Regel hartn&#228;chkig.</p>
<p>Und&#8230;, wenn man nicht rechtzeitig reagiert, hat man es mit einem Mahn- bzw. Vollstreckunsgebscheid zu tun.<br />
Der Vollstreckungsbescheid z.B. ist ein Titel, der gerichtlich durchsetzbar ist. D.h. ist er rechtskr&#228;ftig geworden, weil man keinen Einspruch erhoben hat, ist es im Nachhinein kaum m&#246;glich, diesen Titel zu &#8220;vernichten&#8221;.</p>
<p>Deswegen&#8230;.sollten Sie sich einer Forderung ausgesetzt sehen, von der Sie glauben, diese Forderung sei ungerechtfertigt, dann wenden Sie sich<span style="text-decoration: underline;"> unverz&#252;glich </span>an eine Anw&#228;ltin / einen Anwalt, von dem Sie der Auffassung sind, er kenne sich in der Materie aus.</p>
<p>Alles andere ist fahrl&#228;ssig und bringt Ihnen nichts ausser &#196;rger.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Weitere Anzeigenfirma aus dem Raum Hamburg</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 13:18:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[HAS Verlag GmbH & Co.KG]]></category>
		<category><![CDATA[kwh]]></category>
		<category><![CDATA[WVM]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Firma HAS Verlag GmbH &#38; Co.KG, Hamburg ist eine weitere Firma, die sich auf den Verkauf von sog. &#8220;Info-Brosch&#252;ren&#8221; Anzeigen spezialisiert hat. Die Formulargestaltung des von der Firma HAS Verlag GmbH &#38; Co.KG, Hamburg verwendeten Formulars &#8220;&#228;hnelt&#8221; stark den Formularen von WVM und KWH genutzten Formularen. Inhalt: Vertragslaufzeit 1 Jahr mit 2 Ausgaben. Auflage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma HAS Verlag GmbH &amp; Co.KG, Hamburg ist eine weitere Firma, die sich auf den Verkauf von sog. &#8220;Info-Brosch&#252;ren&#8221; Anzeigen spezialisiert hat.</p>
<p>Die Formulargestaltung des von der Firma HAS Verlag GmbH &amp; Co.KG, Hamburg verwendeten Formulars &#8220;&#228;hnelt&#8221; stark den Formularen von WVM und KWH genutzten Formularen.</p>
<p>Inhalt: Vertragslaufzeit 1 Jahr mit 2 Ausgaben. Auflage 1000 St&#252;ck, verteilt in einem Radius von 50km zu PLZ Gebiet des Kunden an Inserenten, Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen.</p>
<p>F&#252;r die Werbewirksamkeit will die Firma HAS Verlag GmbH &amp; Co.KG, Hamburg gem. den AGB&#8217;s nicht einstehen.</p>
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