Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Mrz

28

Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt…

Von admin

Die Mandantschaft übermittelt RA Seeholzer Unterlagen. Eine Anzeigen Fa. aus CH-6300 Zug fordert von der Mandatin 255,55 Euro. Die Postanschrift hat die Fa. in Frankfurt am Main.

Nachdem sich RA Seeholzer eingeschaltet hat passiert nichts weiter. Keine Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Drohungen etc.
Kurze Zeit später erhält die Mandantschaft ein  Anzeigenformular einer anderen Fa. aus  CH-6300 Zug.
Nicht nur, daß diese Fa. den selben Sitz wie die zuvor oben genannte Fa. unterhält. Sie nutzt auch annäherend das gleiche Formular.

Mal davon abgesehen, daß RA Seeholzer nicht davon überzeugt ist, daß es auch dieser Fa.  in einem Prozeß gelingen würde nachzuweisen, die entsprechende Auflagenhöhe in dem angegebenen PLZ Gebiet innerhalb eines Umkreises von 50km je Kunden zu verteilen, ist es schon ziemlich “frech” dem Kunden unter anderer Aufmachung ein weiteres Formular unterzeichnen lassen zu wollen.

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