Anzeigenrecht - Das Weblog von RA Seeholzer

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Jun

28

Weitere Anzeigenfirma agiert in Deutschland

Von admin

Die Firma regioDesign s.r.o. mit Sitz in Tschechien versucht mit Hilfe bestimmter Formulare Verträge abzuschließen. Ein Betroffener sandte RA Seeholzer das Formular zu. Darin geht es um eine Broschüre zum Thema “Erste Hilfe”.
Eine Verteilung soll im PLZ Gebiet 22xxx erfolgen. Dem Formular zufolge, geht es um 4 Auflagen innerhalb von 2 Jahren. Zahlen soll der Kunde einen Nettopreis von € 250,00 + Farbkosten € 119,00 + Satz-/Reprokosten € 189,00 zzgl. € 25,50 für den Versand.

Aus dem Kleingedruckten ergibt, daß der Vertag innerhalb der Laufzeit nicht gekündigt werden kann.

Das ist u. a. unzulässig. Denn eine fristlose Kündigung darf nie mit Hilfe der AGB’s ausgeschlossen werden. Dieses Recht steht dem Kunden immer zu.

Nach persönlicher Auffassung des RA Seeholzer sind die vertraglichen Bestimmungen zu ungenau, so dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Betroffene sollten zunächst auf die versandten Rechnungen keine Zahlung leisten und die Firma auffordern die Verteilung (ordungsgemäße Erfüllung) nachzuweisen, bevor Zahlungen geleistet werden.

Desweiteren sollte man sich fachkundig von einem Rechtsanwalt oder anderer Stelle beraten lassen.

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